Beschreibung42853 Remscheid
Bei dem Objekt handelt sich um ein 1951 erbautes Wohn- und Geschäftshaus.
Die Immobilie ist unterkellert und ist im EG und 2. OG rückseitig mit Balkonen ausgestattet.
Zudem befindet sich im 1. OG eine Terrasse.
Das Haus wurde in folgende 4 Einheiten aufgeteilt:
ETW 1 - Wohnung mit ca. 80,70 m² im DG
ETW 2 - Wohnung mit ca. 103 m² im 2. OG
ETW 3 - Wohnung mit ca. 100 m² im 1. OG
TE 4 - Gewerbe im EG ca. 353m² und KG mit ca. 222m²
Das Grundstück weist eine Größe von 605m² auf.
Derzeit wird eine Wohnung eigengenutzt.
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"KEIN ENERGIEAUSWEIS VORHANDEN/IN VORBEREITUNG"
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LagebeschreibungDie kreisfreie Stadt Remscheid (ca. 113.500 Einwohner) liegt ca. 10km südlich von Wuppertal entfernt und ist dem Regierungsbezirk Düsseldorf (ca. 45km entfernt) zugeordnet. Remscheid ist die drittgrößte Stadt des Bergischen Landes und besteht aus 4 Stadtbezirken.
Das Objekt befindet sich in bester Lage Remscheids, im hochwertigen Bereich der Remscheider Fußgängerzone, unweit des Haupteinganges zum hervorragend angenommenen Allee-Centers. Das Umfeld ist von typischer innerstädtischer Bebauung geprägt. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie die Anbindungen an den ÖPNV sind fußläufig vorhanden.
Insgesamt handelt es sich um eine hervorragende Zentrumslage.
SonstigesBaujahr: 1951
Befeuerung/Energieträger: Gas
Heizungsart: Zentralheizung
1. Die A4RES Advisory GmbH ist als Servicer für Kreditinstitute und Eigentümer tätig. Das vorgestellte Objekt kann im Auftrag der Gläubigerin im Rahmen der Zwangsversteigerung erworben werden.
Im Falle einer positiven Verkaufsentscheidung erfolgt der Verkauf auf Basis eines vom Insolvenzverwalter vorgegeben Vertragsmusters und bei einem vom Insolvenzverwalter ausgewählten Notar.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Objekt und sind gern bereit, Ihr Angebot entgegen zu nehmen.
Gern prüfen wir auch eine Finanzierung und mögliche Fördermittel für Sie.
2. Dieses Exposé ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Die unbefugte Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Zweitmakler ist ausdrücklich untersagt.
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Diesbezüglich verweisen wir auch auf folgendes:
Die im Expose benannte Provision wird nur dann geschuldet, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Erwerb des Objektes erfolgt. Ansonsten schulden Sie uns keine Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. – es sei denn, es ist separat so vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.