BeschreibungSehr schönes eigenständiges Lottogeschäft mit Tabakwaren, Hermes und Deko-Artikeln in Pulheim zu verkaufen.
Das Geschäft wird überwiegend mit Personal betrieben. Der Inhaber kommt in unregelmässigen Abständen vorbei, um sich um organisatorische Dinge zu kümmern oder um mal für wenige Stunden in der Woche selbst im Geschäft zu arbeiten.
Das Geschäft führt neben Lotto und Hermes, Dekorations- und Geschenkartikel, ein kleines Angebot an Süssigkeiten, Getränke, Zeitschriften, Tabakwaren, Karten, eine kleine Auswahl an Schreibwaren sowie Accessoires (Taschen, Schals, Schmuck) und Kleidung.
Es besteht keine Lieferantenbindung, so dass Sie in Ihrer Wahl frei sind, welche Lieferanten Sie etwa für Tabakwaren, etc. wählen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
09:00 - 13:00
15:00 - 18:00
Samstag:
09:00 - 13:00
Die Gestaltung der Öffnungszeiten bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.
AusstattungDas Geschäft ist mit einer modernen Lottotheke (das neue Modul - Mai 2024 installiert), Tabakregal, Scannerkasse von PayPal mit Scanner und iPad, diverse Kartendrehständer für Glückwunsch- und Gutscheinkarten, einem Getränkekühlschrank, Regale zur Präsentation des Sortiments, Drucker/Kopierer, Markise, Klimaanlage und drei PKW-Stellplätzen für die Kunden ausgestattet. Das Geschäft verfügt über einen dunklen Fliesenboden.
Zwei Kameras dienen der Überwachung des Geschäfts. Bei Auffälligkeiten gibt es einen Alarm auf das Handy.
LagebeschreibungDie Stadt bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Die Nähe zu Köln und die gute Verkehrsanbindung machen den Standort zu einem attraktiven Wohnort mit hoher Lebensqualität.
SonstigesFür die Übernahme einer Lottoannahmestelle ist ein Seminar bei der Lottogesellschaft erfolgreich zu absolvieren. Ohne eine entsprechende Schulung wird keine Lottolizenz erteilt. Es ist immer auch ein Stellvertreter zu benennen. Das polizeiliche Führungszeugnis darf keine Einträge enthalten.
Alle Mitarbeiter von Lotto-Annahmestellen sind verpflichtet, eine Schulung zur Lotto Fachkraft sowie eine Sucht-Schulung zu absolvieren.
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Wir möchten Sie als Interessenten dringend darauf hinweisen, dass eine Besichtigung ausschliesslich in Absprache mit uns durchgeführt werden darf!
Sehen Sie bitte unbedingt von Besichtungen ab, die nicht vorher mit uns abgestimmt worden sind. Da es sich bei den in unserer Vermarktung befindlichen Objekten in der Regel um laufende Geschäftsbetriebe handelt und die Mitarbeiter/Kundschaft nichts von einem Verkauf/einer Abgabe erfahren sollen, ist eine Absprache zwingend erforderlich!
Interessenten, die sich daran nicht halten, müssen damit rechnen vom Ladeninhaber aus dem Ladenlokal verwiesen zu werden. Darüber hinaus erhalten Sie dann leider zukünftig von uns keine weiteren Informationen zu anderen Objekten aus unserem Vermarktungsbestand. Es kann auch zu Schadenersatzforderungen Ihnen gegenüber kommen.
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers/derzeitigen Mieters (oder eines Dritten). Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung. Rechtsgrundlage ist allein der abgeschlossene Kaufvertrag (Ablöse) und der Mietvertrag und der darin vereinbarte Mietzins, welcher die Berechnungsgrundlage für die Makercourtage ist.
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Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegsetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden/Interessenten, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien aufzunehmen bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen.