BeschreibungDie angebotene 3 Zimmer Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und ist über den Haupteingang bequem erreichbar.
Der Kellerabteil, der Wasch und Trockenraum und die Heizung, befinden sich im Kellergeschoss.
Die zwei Parkplätze befinden sich direkt im Innenhof hinter dem Haus.
Das Haus wurde im Jahr 1900 gebaut und 2024 vollständig renoviert.
Die Räumlichkeiten zeichnen sich vor allem, durch die moderne Ausstattung und den zentralen Lage in Fulda sehr gut aus.
Ausstattung2 Schlafzimmer
1 Wohn und Schlafzimmer
1 Wohnküche
1 Bad mit Dusche,Wanne, WC und Waschtisch
1 gemütlicher Eingangsbereich
1 Kellerabteil
2 Parkplätze im Innenhof
Lassen Sie sich, von dem Charm der Immobilie verzaubern.
LagebeschreibungDie Eigentumswohnung, befindet sich in der Innenstadt von Fulda.
Eine Erholsame und entspannende Atmosphäre bietet sich durch die naturnahe Gestaltung in der Umgebung der Immobilie.
Optimale Anbindung an den ÖPN: Sie erreichen in wenigen Minuten das Zentrum von Fulda.
In unmittelbarer Nähe sind vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Krankenhaus und Restaurants für den täglichen Bedarf.
Die Stadt Fulda liegt nahe der Mitte Deutschlands in Hessen; die Landesgrenzen zu Bayern und Thüringen liegen 15 km südsüdöstlich und 25 km östlich. Am Oberlauf des Flusses Fulda ist sie eingebettet in die Fuldaer Senke zwischen dem Fulda-Haune-Tafelland im Norden sowie den Mittelgebirgen Rhön im Osten und Vogelsberg im Westen.
Das Stadtzentrum liegt auf 261,5 m[2] Höhe. Fulda gehört zum östlichen Teil des Rhein-Main-Gebietes. Die nächste Großstadt ist das circa 71 km entfernte Hanau.
Weitere Großstädte in der Umgebung sind im Südwesten Frankfurt am Main und Offenbach am Main, im Südosten Würzburg, im Nordosten Erfurt sowie im Norden Kassel. Außerdem befinden sich Bad Hersfeld, Gelnhausen, Gießen und Marburg in der Nähe.
SonstigesRufen Sie noch heute an wegen einen Besichtigungstermin.
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.