BeschreibungDiese praktische 2-Zimmerwohnung in der 6. von 8 Etagen eines Hochhauses ist perfekt
nach Süden ausgerichtet und wurde im Jahr 1971 in Massivbauweise errichtet.
Von der kleinen Loggia, dem Schlafzimmer und der Küche öffnet sich der freie Blick über die Stadt.
Die Wohnung eignet sich wegen ihres durchdachten Schnitts für eine Einzelperson aber auch für ein Paar oder eine Wohngemeinschaft.
Die Wohnung wird frei übergeben.
Gas-Zentralheizung
Rücklagen per 31.12.2023 € 129.138,-
Wohngeld: € 347,- (inkl. € 101,- Erbpachtzins)
Energiekennwert laut Energieverbrauchsausweis vom 16.10.2023: 75,3 kWh/(m²a), Energieeffizienszklasse C
Erbpachtzins monatlich: € 101,29
Der Erbbaurechtsvertrag läuft bis 2070 (45 Jahre) Der Erbbaurechtsgeber ist eine private Erbengemeinschaft.
Weitere Informationen zum Thema ERBPACHT finden Sie unter:
https://www.fischer-immobilien-muenchen.de/tipps/tips_category/erbpacht/page/2/
AusstattungIsolierverglaste Holzfenster, Laminatboden im Schlafzimmer und Stäbchenparkett im Wohnzimmer, ein kleines Wannen-Duschbad und eine Einbauküche. Der Flur bietet Platz für einen Kleiderschrank (1,70m breit) und eine Garderobe.
Kellerabteil, Wasch-Trockenraum mit Münzautomaten.
LagebeschreibungIm immer beliebter werdenden Münchener Westen steht dieses 8-stöckige Hochhaus in einer ruhigen Parkanlage.
Geschäfte des täglichen Bedarfs findet man unter anderem im 200 Meter entfernten REWE-Markt.
Es ist ein gepflegtes Haus mit keinem Renovierungs-/Sanierungsstau.
Die S-Bahnstation Neu-Aubing (S8) ist etwa 1 km entfernt und verbindet Sie in 20 Fahrminuten mit der Münchener Innenstadt.
Die Autobahn Auffahrt München-Freiham-Mitte (A99) ist nur wenige Kilometer entfernt und bringt einen in die Stadt oder ins wunderschöne Alpenvorland.
SonstigesEs handelt sich um ein Erbpachtobjekt. Die Laufzeit ist noch 45 Jahre bis zum Oktober 2070.
Die Entschädigung liegt am Ende der Laufzeit bei 2/3 des Gebäudewertes.
Die vorstehenden Angaben basieren auf den Angaben des Eigentümers. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Es gilt der notarielle Kaufvertrag.
*Erbpacht: Bei einer Erbpacht bzw. beim Erbbaurecht erwirbt man ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes (Eigentumswohnung) und pachtet über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet. Als Erbpachtnehmer wird man nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern zahlt über die Vertragslaufdauer eine monatliche Pacht für die Nutzung.
In Deutschland befinden sich derzeit etwa 5 % der Wohngebäude auf Erbbaugrundstücken. Die Erbbaurechtsgrundstücke gehören meist kirchlichen oder karitativen Einrichtungen, Stiftungen oder Brauereien. Ein kleiner Teil ist auch im Besitz von Privatpersonen.
Ein Erbbaurechtsvertrag wird in der Regel für mehrere Jahrzehnte abgeschlossen, meist zwischen 50 und 99 Jahren. Rechtlich gesehen bleibt das Grundstück Eigentum des Erbpachtgebers, während die Immobilie Eigentum des Erbpachtnehmers ist. Im Gegenzug für die Nutzung des Grundstücks erhält der Erbpachtgeber einen Erbbauzins.