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Binz Immobilien GbR
Widerrufsrecht & AGB
Widerrufsbelehrung gemäß Fernabsatzvertrag (Gemäß gültiger Rechtsprechung verpflichtend ab dem 13. Juni 2014)
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Binz und Reif Immobilien GbR Waldmichelbacher Straße 8 64646 Heppenheim Telefax: 06252/760-116 E-Mail: binz@binz-reif-immobilen.de oder reif@binz-reif-immobilien.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufen Sie den Maklervertrag, so sind die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurück zu gewähren (vgl. §§ 357 Abs. 1 S. 1, 346 BGB). Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erklärung zur Widerrufsbelehrung: Exemplarisch für den Abschluss eines Maklervertrages als Fernabsatzvertrag ist folgender Fall: Der Makler stellt das Exposé einer Immobilie mit eindeutigem Provisionshinweis in einem Internetportal ein. Der Kaufinteressent liest das Exposé und sendet bezugnehmend darauf eine E-Mail an den Immobilienmakler, beispielsweise um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Der Makler übersendet dem Kaufinteressenten im Anschluss per Email die Adresse des Kaufobjekts, den Grundriss und weitere Detailinformationen. Damit ist ein Maklervertrag abgeschlossen worden. Maklerverträge stellen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 312 b Abs. 1 BGB dar. Da dieser Vertrag allein über das Internet (juristisch „Fernkommunikation“) ohne körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien zustande kam, ist der Maklervertrag als Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b Abs. 1 S. 1 BGB einzustufen.
Die Widerrufsbelehrung habe ich verstanden, deren Erhalt bestätige ich hiermit.