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  • the Wallot Company e.K.

    Widerrufsrecht & AGB

  • ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
    §1 Provisionsanspruch
    1.1 Die Maklerfirma the Wallot Company nachfolgend Makler genannt, erhält für
    · den Nachweis und/oder
    · die Vermittlung
    von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss vom Auftraggeber (Käufer, Mieter, Pächter) eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%):
    a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5% des Kaufpreises b) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 5% des Kaufpreises
    c) bei Gewerbeobjekten: Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3 Monatsnettomieten
    d) bei Wohnobjekten: Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsnettomieten
    1.2 Falls nicht ausdrücklich zwischen Makler und Auftraggeber anders vereinbart, bzw. im Angebot des Maklers anders ausgewiesen, gelten die oben genannten Provisionssätze.
    §2 Fälligkeit der Provision
    2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses Vertrages dargebotener, tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.
    2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
    2.3. Der Provisionsanspruch bleibt auch weiterhin bestehen wenn die Vertragsparteien den geschlossenen Hauptvertrag im Nachhinein einvernehmlich aufheben.
    2.4 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom
    Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 5 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höheentstanden ist.
    §3 Doppeltätigkeit
    Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler zu einer unparteiischen und pflichtgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit.
    §4 Weitergabeverbot
    Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
    §5 Kenntnis von Angeboten
    Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
    §6 Informationspflicht
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
    §7 Abschluss des Hauptvertrages
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zukommen zu lassen.
    §8 Haftung
    8.1 Der Makler richtet seine Angaben nach den Informationen Dritter. Auch wenn sich der Makler um die Übermittlung von möglichst vollständigen und korrekten Informationen an den Auftraggeber bemüht, kann hierfür nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Haftung übernommen werden.
    8.2 Die Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf, -vermietung und -verpachtung bleiben vorbehalten.
    8.3 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.
    8.4 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.3) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
    §9 Datenschutzbestimmung
    Der Auftraggeber gibt seine Zustimmung zur Speicherung und Übermittlung seiner relevanten persönlichen Daten zum Zweck der Datenverarbeitung um diesen Vertrag zu erfüllen. Der Auftraggeber verzichtet deshalb auf weitere Benachrichtigungen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
    §10 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung
    10.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt §10.1 selbst.
    10.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
    §11 Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, einanderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
    §12 Gerichtsstand
    Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.
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    Herr Florin Eliaz Neamt
    Taunusanlage 1
    60329 Frankfurt am Main
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