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    Widerrufsrecht & AGB

  • Sollten Sie mit dem Anbieter der angefragten Immobilie einen Vertrag abschließen, haben Sie folgendes Widerrufsrecht:
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Der Widerruf ist zu richten an:

    Karin Gillenberger Immobilien, 67227 Frankenthal, Dürkheimerstr. 61, Fax. 06233-28944, E-Mail: immobilien-vorderpfalz@t-online.de

    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Mit der Verwendung unserer Angebote erkennt der Auftraggeber/Empfänger die nachstehenden Bedingungen an:

    Unsere Angebote erhalten Sie freibleibend und unverbindlich.
    Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die von Verkäufern, Eigentümern, Behörden usw. erteilten Auskünfte vollständig und richtig sind. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber ausgeschlossen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten.

    Ist dem Auftraggeber/Empfänger ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt so verpflichtet er sich, dies unter Nennung seiner Quelle innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen.
    Sollte sich unser Auftraggeber/Empfänger vertragswidrig verhalten, so sind wir berechtigt Ersatz für unseren sachlichen und zeitlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
    Wir gehen davon aus, daß der Auftraggeber/Empfänger unsere Angebote diese selbst erwerben oder nutzen will.
    Diese sind streng vertraulich. Eine unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch an Auftraggeber/Empfänger oder Bevollmächtigte des Interessenten, verpflichtet sie in voller Höhe zur angegebenen Provisionszahlung.

    Kommt zwischen dem Auftraggeber/Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene Objekt im Rahmen der Zwangsversteigerung, so werden ebenfalls die unten genannten Provisionen zur Zahlung fällig.

    Es gelten die nachstehenden Provisionssätze:
    Bei An- und Verkauf von Grundbesitz für den Käufer und Verkäufer 3% bis 5% vom Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

    Für Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen sind zwei Monatsmieten aus der Nettomiete zuzüglich Mehrwertsteuer von derzeit
    19 % vom Mieter zu zahlen = 2,38 % inclusive 19 % Mehrwertsteuer.

    Die Provisionen sind durch unsere Vermittlung bzw. des Nachweises durch uns verdient und fällig sofort am Tage des zustande gekommenen und rechtskräftigen Miet- bzw. Pachtvertrages.
    Bei Abschluß eines notariell beurkundeten Kaufvertrages sind die Provisionen durch unsere Vermittlung bzw. des Nachweises durch uns verdient und fällig sofort am Tage der rechtskräftigen Beurkundung bzw. des notariellen Kaufvertrages. Mitursächlichkeit genügt.
    Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeldlich tätig zu sein.

    Der Anspruch der Provisionen bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

    Sollten sich die Vertragsparteien direkt in Verbindung setzen, so ist der Inhalt des Verhandlungsgespräches unaufgefordert mitzuteilen.

    Bei einem Alleinauftrag ist ein besonderes Verhältnis (Treueverhältnis) gegeben. Daher sind Interessenten, die sich direkt mit dem Verkäufer bzw. Auftraggeber in Verbindung setzen, ausschließlich an uns zu verweisen. Der Auftraggeber wird seine eigenen Verkaufsbemühungen einstellen.

    Der Notartermin muß uns - falls er nicht von uns vereinbart wird - unverzüglich mitgeteilt und eine Vertragsabschrift zugesichert werden in der auch die Nebenabreden dargestellt sind.
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    Frau Karin Gillenberger
    Dürkheimer Str. 61
    67227 Frankenthal
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