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Einklang Immobilien
Widerrufsrecht & AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Einklang Immobilien vertreten durch Daniela Greulich
- im folgenden „Makler“ genannt -
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen, die die Firma Einklang Immobilien, vertr. durch Daniela Greulich, mit Ihren Auftraggebern schließt, zugrunde und sind somit Vertragsinhalt. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform. 1. Zustandekommen des Maklervertrages Der Vertrag mit dem Makler kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit, sei es durch Übergabe eines Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder durch von uns erteilte Auskünfte, bzw. Besichtigungen mit Provisionshinweis zustande. 2. Nachweise und Vermittlungen Die Angebote des Maklers sind freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Enthaltene Angaben in den Angeboten des Maklers basieren ausschließlich auf vom jeweiligen Auftraggeber, Eigentümer oder Dritten erteilten Informationen. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. 3. Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich und unentgeltlich tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. 4. Vertraulichkeit Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als wenn er den Vertrag selbst geschlossen hätte. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist. 5. Mitteilung etwaiger Vorkenntnis Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers. 6. Pflichten des Auftraggebers Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Makler kostenfrei alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen herauszugeben und notwendige Auskünfte vollständig und richtig zu erteilen. Veränderungen der Verkaufsbedingungen sind dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. 7. Haftung Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang. Der Makler ist nicht zu Nachforschungen verpflichtet. Eine Haftung für Fehlauskünfte, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Mitteilungen von Interessenten oder durch den Auftraggeber selbst weitergereicht werden, ist ausgeschlossen. 8. Provision Der Makler erhält für seine Tätigkeit bei Abschluss eines entsprechenden Hauptvertrages eine Provision in Höhe vom vereinbarten Prozentsatz des Kaufpreises samt den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen sowie dem Zubehör und einem etwa mitveräußerten Inventar. zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Provision ist verdient, sobald durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Vertrag zustande kommt. Die Provisionssätze gelten, soweit in den jeweiligen Angeboten nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer vom Makler während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt, durch einen Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus einer anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Auftraggeber ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches des Maklers ein Schadensersatzanspruch gegen den Vertragspartner. Die Provision ist fällig und zahlbar am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kaufvertrages. 9. Aufwendungsersatz Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. 10. Datenschutz Gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhebt und verwendet der Makler personenbezogene Daten der Auftraggeber (Eigentümer und Interessenten). Der Makler erhebt bei der ersten Kontaktaufnahme von den Auftraggebern den Namen, die Adresse, (soweit vorhanden) die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Bei einem konkreten Abschlussinteresse über einen Hauptvertrag werden von den Auftraggebern zusätzlich noch weitere Daten erhoben wie: Geburtsdatum, Familienstand, Steuer ID Nummer, Güterstand etc. Diese personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden zur Abwicklung der Maklerverträge erhoben und verwendet, etwa zur Versendung von Exposés und zur Erbringung sonstiger Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Makler zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. 11. Pflichten nach dem GwG: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Makler im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Der Auftraggeber wird dem Immobilienmakler die erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen. 12. Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich einer Änderung und/oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Parteien diesen Umstand von vornherein bedacht hätten.