Anbieter Stoetzer-Immobilien Immobilien mieten und Immobilien kaufen
Stoetzer-Immobilien
Widerrufsrecht & AGB
Rechtliche Hinweise -Widerufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang der Dienstleistung.
Per eMail sofort an : stoetzer-simone@web.de oder Post ( es gilt der Tag des Posterhaltes )
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."
Allgemeine Maklerbedingungen
1. Die Immobilien Vermittlerin Stoetzer- Immobilien, Inh. Simone Stoetzer erhält für den Nachweis und / oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe .
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 1% - 3% , mind. aber 650€ b) Gewerbeimmobilien bis 10 % je nach Land vom Kaufpreis; c) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 1-1,5 Monatsmieten je nach Land
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an Stoetzer- Immobilien zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
2. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Ein geschuldeter Aufwendungsersatz ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Stoetzer-Immobilien unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Auftrages bestehen. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages hat Stoetzer-Immobilien Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin.
4. Der Vergütungsanspruch der Stoetzer-Immobilien bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.
Stoetzer-Immobilien darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig als Nachweismakler tätig werden.
5. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch Stoetzer-Immobilien erteilten Information - insbesondere des Nachweises - an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Stoetzer-Immobilien gestattet. Anderenfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruches - im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
6. Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an die Stoetzer- Immobilien zu verweisen, sofern uns ein Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die voll vereinbarte Vermittlungsgebühr.
7. Mündliche Zusicherungen durch Dritte Für mündliche Zusicherung jeder Art wird für aussenstehende Mitarbeiter / Vermittler keine Haftung übernommen ! Sie haften im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers ( nach § 278 des BGBs) für Ihr Verschulden selbst, d.h. für Fahrlässigkeit und Vorsatz gegenüber dem Arbeitgeber.
8. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadenersatzanspruch der Stoetzer-Immobilien.
9. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt auch, wenn anstelle des ursprünglich angedachten Vertrages ein ähnliches Rechtsgeschäft abgeschlossen wird ( z.B. Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten anstelle des beabsichtigten Verkaufes ) und hierdurch die wirtschaftliche Identität des erstrebten Geschäftes bewahrt bleibt. Als Hauptvertrag , gilt deshalb auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht.
10. Nimmt der Auftraggeber von seinen Verkaufsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, Stoetzer-Immobilien unverzüglich schriftlich zu informieren.
11. Schadensersatzansprüche gegen Stoetzer-Immobilien sind ausgeschlossen,sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und ähnlichem beruhen ausschließlich auf dem der Stoetzer- Immobilien vom Objektanbieter ( Eigentümer / Verkäufer ) erteilten Informationen; hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
12. Laut Vermittlungsgesetz hat Stoetzer-Immobilien sich sein Geld zuverdienen, indem (er) sie ein Objekt nachweist oder vermittelt. Als Nachweis genügt es im Prinzip schon, wenn Stoetzer-Immobilen die Adresse Ihres neuen Objektes nennt. Hat Stoetzer-Immobilien den Kunden zusätzliche Infos liefern können, die zumindest mit ursächlich für den Abschluss des Vertrages zustande gekommen waren z.B. ein Exposé ,Grundriss oder ein Besichtigungstermin organisiert, ist der Auftraggeber provisionspflichtig. Kündigungen des Auftrages und Abschlussvertrages bedürfen der Schriftform.
13. Einen Aufwendungsersatz vom Käufer wäre für jede Schadensbearbeitung wie Telefon- Faxgebühr , Rücktritt von einer Reservierung / vom Kauf ,Einsatz für 2 Makler , Zeitliche Aufwendungen wie mehrmaliges Zusagen für Besichtigungen bzw.Vortäuschung von Besichtigungen, Maklerverträge mit Notartermine ect.... zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Käufer unbenommen.
14. Rücktritt des Auftraggebers Für den Fall, dass ein Kaufvertrag nicht abgeschlossen wird, vereinbaren die Parteien einen Aufwendungsersatz .
15.Aufwendungsersatz vom Auftraggeber Aufwendungen für Werbemaßnahmen, Kosten für Exposéerstellung , Fax und Versand (Porto), Telefonkosten , Anfertigung von Kopien (Skizzen u.a.) sowie die tatsächlichen Kosten für die Vermittlung und Wahrnehmung von Besichtigungsterminen ect..
Das gilt auch für den Fall, dass die Maklerdienste innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages nicht erfolgreich sind. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
16.Selbstverschulden des Auftraggebers wie durch kurzfristige Preiserhöhung ( hierfür werden nutzlose Aufwendungen fällig nach §652 /2 des BGB ) wenn der Kunde von einer Preiserhöhung absieht.
17. Energiepass Dem Eigentümer ist die Pflicht der Bekanntgabe des Energieausweises im Exposés und Anzeigen bekannt. Der Eigentümer stellt den Vermittler von allen Ansprüchen ( welche aus fehlerhaften bzw. vom Eigentümer nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes beruhen) frei, dies gilt insbesondere für mögliche Bußgeld / Rechtsverfolgungskosten.
18. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam beweisen.
19. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Hauptsitz der Stoetzer- Immobilien. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Hauptsitz von Stoetzer-Immobilien.