Anbieter C.B-Immoconsult e.K Immobilien mieten und Immobilien kaufen
C.B-Immoconsult e.K
Widerrufsrecht & AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hinweise
Durch Erteilung des Auftrages, erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form. Er kommt dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen, soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar, vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur die Adresse der Immobilie bzw. Objektes und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder zu einem anderen wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unserseits eines Schadensnachweises bedarf. Vorbehaltlich deren Zustimmung geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das eine direkte Kontaktaufnahme mit den Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) nur mit unserer Zustimmung erfolgen sollte. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Die C.Bücker Immoconsult e.K hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der C.Bücker Immoconsult e.K, so ist ihr vom Auftraggeber (Eigentümer bzw. Interessent), Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er der C.Bücker Immoconsult e.K dies binnen -5- Werktagen nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Des Weiteren ist die C.Bücker Immoconsult e.K berechtigt sich Untermakler zu bedienen. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden.
Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sofern keine abweichende Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze: a) Bei Abschluss eines Kaufvertrages einer Privat- oder Gewerbeimmobilie 4,76 % (inkl. MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme. b) Bei Ersteigerung einer Privatimmobilie 4,76 % (inkl. MwSt.) des Zuschlagspreises. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kauf- bzw. Mietpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z.B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind. Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Beteiligungs- bzw. Tochtergesellschaft oder dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma, auch wenn diese anders firmiert abgewickelt wird. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte, Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Anspruch besteht auch, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich. Unser Provision entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird oder infolge Verschuldens des Käufers durch Anfechtung hinfällig wird. Gleiches gilt, falls eine zusätzliche Genehmigung zu einem abgeschlossenen Geschäft aus Gründen versagt wird, die in der Person des Angebotsempfängers bzw. Käufers liegen und die uns vorher nicht mitgeteilt worden sind.
Die von der C.Bücker Immoconsult e.K gemachten Angaben bzgl. der Immobilien beruhen auf den Ihr erteilten Informationen durch Dritte (siehe §434 BGB), namentlich durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann durch die C.Bücker Immoconsult e.K nicht übernommen werden. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig verkauft/vermietet wird. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Falls der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten “Lüdinghausen/Westf.” Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
Der Eigentümer eines Objektes, der uns dieses zur Vermarktung angetragen hat, ist verpflichtet, uns bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages Namen und Anschrift des Käufers zu benennen, damit überprüft werden kann, ob dieser durch unsere Tätigkeit akquiriert wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame und lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Widerrufsbelehrung (Fernabsatz)
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. I Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.