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  • Eismann & Kollegen Immobilien GmbH

    Widerrufsrecht & AGB

  • § 1 (Geltungsbereich)

    Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH. Sie enthalten zugleich die nach § 312c BGB in Verbindung mit § 1 BGB-InfoV und § 312e BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach dem Fernabsatzgesetz. Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB herunterzuladen oder auszudrucken.

    § 2 (Vertragsbestimmungen)

    Die im Internetauftritt und in den Geschäftsstellen der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH vorgehaltenen Informationen und Offerten zu den zu vermietenden bzw. zu verkaufenden Objekten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar. Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH zustande kommende Vertrag zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn die EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH das Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt. Nimmt der Vertragspartner schriftlich, telefonisch oder elektronisch - beispielsweise durch Verwendung und Zusendung des elektronischen „Immobilien-Kontakts“ - Kontakt mit der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH auf, so kommt der Maklervertrag insbesondere durch Unterbreitung eines Angebotes zum Vertragsschluss oder durch Zusendung eines Exposes über das/die interessierenden Objekte durch die EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH zustande. Die EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor. Lediglich der Maklervertrag ist für den Verbraucher entsprechend des nachfolgenden § 6 widerrufbar. Als Hauptvertrag gilt der zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer/Vermieter zustande gekommene Vertrag.

    § 3 (Art und Umfang des Angebotes)

    Die Dienste der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH beziehen sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete oder zum Kauf durch den Vertragspartner. Die angebotenen und bezeichneten Objekte werden regelmäßig durch die EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH aktualisiert. Bei aller Sorgfalt kann die EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Eigentümer/Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig sind und dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH erteilten Auskünfte, insbesondere der Objektangaben. Die EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangabe, Ausstattung, Alter des Objektes, Baugenehmigung etc.

    § 4 (Pflichten)

    Die von der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch Zugriff auf die Internetpräsenz der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH oder in anderer Weise gewonnenen Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die gewonnenen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der Provision, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt.

    § 5 (Provision)

    Der Provisionsanspruch der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Für die Entstehung des Anspruches ist die Mitursächlichkeit der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend. Der Anspruch der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH auf die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden sein, so ist die Provision sofort innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/in der Offerte ausgewiesenen Provision (Courtage). Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft bzw. sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst oder der Hauptvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.

    Sind die Angebote der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet worden und werden bereits darüber Verhandlungen geführt, hat der Vertragspartner der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH schriftlich per Einschreiben mitzuteilen, von welcher Seite das Angebot erfolgt ist. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht in angemessener Frist, so gilt der Nachweis des Objektes durch die EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH als erbracht. Vom Abschluss des Hauptvertrages ist der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH durch den Vertragspartner unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Mitarbeiter der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminsmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden.

    § 6 (Widerrufsrecht für Verbraucher)

    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerru­fen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie uns an:

    Eismann & Kollegen Immobilien GmbH
    Eschenauer Hauptstr. 13, 90542 Eckental, Tel.: 09126 - 26 095 88 Fax.: 09126 - 26 095 90, E-Mail Adresse: kontakt@eismann-kollegen.de


    mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen er­halten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, güns­tigs­ter Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns ein­gegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbracht den Dienstleistungen im Vergleich zum gesamten Umfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Aufklärungs-Video zum neuen Widerrufsrecht bei Maklerverträgen:

    http://www.youtube.com/watch?v=_dYZhhQvTT8
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    Muster-Widerrufsformular

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und sen­den Sie es zurück.)

    An: Eismann & Kollegen Immobilien GmbH, Eschenauer Hauptstr. 13, 90542 Eckental, Tel.: 09126 - 26 095 88, Fax.: 09126 - 26 095 90, E-Mail Adresse: kontakt@eismann-kollegen.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der fol­genden Dienstleistungen:

    ……….……….……….……….

    Bestellt am / erhalten am

    ……….……/….……….……….



    Name und Adresse des/der Verbraucher(s)

    ……….……….……….……….

    ……….……….……….……….

    ……….……….……….……….


    ……….……….……….……….
    DATUM und Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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    § 7 (Haftung)

    Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartner ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

    § 8 (Erfüllungsort und Gerichtsstand)

    Die Geschäftsräume der EISMANN & KOLLEGEN IMMOBILIEN GMBH sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichre
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    Herr Oliver Eismann
    Eschenauer Hauptstrasse 13
    90542 Eckental
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