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    Beratungsbüro
    Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB
    Diese Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze entsprechen
    den Gepflogenheiten der Makler. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der
    § 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und
    Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.
    Bitte beachten Sie auch die entsprechenden aktuelle höchstrichterlichen
    Gerichtsurteile
    in Bezug auf die Maklerprovision.
    1. Der Interessent erklärt sich mit den nachstehenden allgemeinen
    Geschäftsbedingungen einverstanden.
    2. Ein Auftrag bedarf keiner Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass
    unsere Maklerdienste in Anspruch genommen werden. Zum
    Zustandekommen eines Maklervertrages genügt die Annahme unserer
    Dienste oder den von uns gegebenen Nachweisen zu diesen
    Geschäftsbedingungen.
    3. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt zu
    behandeln und alle Unterlagen - soweit dies mit der Durchführung des
    Auftrages vereinbar ist - vertraulich zu behandeln.
    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Mitteilungen und Unterlagen
    vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber oder
    mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, sei es auch nur
    die Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss
    oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die
    vereinbarte Maklergebühr zu zahlen, ohne dass es unsererseits des
    Nachweises eines entstandenen Schadens bedarf.
    5. Auf Anfrage geben wir die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt,
    das Einverständnis der Eigentümer vorausgesetzt.
    6. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vertragspartner
    (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
    Von eigenen Verhandlungen sowie deren Inhalt sind wir sofort und
    unaufgefordert zu unterrichten.
    7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf
    eine sofortige Aushändigung einer Ausfertigung des Vertrages inklusive
    aller Nebenabreden, soweit diese für die Fälligkeit der Maklergebühr von
    Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen sind uns umgehend
    bekanntzugeben.
    8. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte
    Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er
    uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung eines
    Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der
    Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
    9. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des
    Auftraggebers oder des Interessenten unerheblich. Der Auftraggeber hat
    daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision laut diesen
    Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
    10. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und / oder unsere
    Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages
    ist die angegebene Vermittlungsprovision am Tage des
    Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sofern keine
    abweichende Provisionshöhe vereinbart wurde, gelten folgende Sätze:
    a) Bei Kaufverträgen im Inland 7,14 % des Kaufpreises, mindestens
    jedoch 2.500.- Euro inklusive Mehrwertsteuer.
    b) Bei Miet- bzw. Pachtverträgen im privaten Bereich das 2,38 fache der
    Monatskaltmiete, inklusive Mehrwertsteuer. Im gewerblichen Bereich das
    3,57 fache der Monatskaltmiete, inklusive Mehrwertsteuer.
    11. Der Provisionsberechnung wird immer der gesamte Wirtschaftswert
    des Vertragsgegenstandes unter Einschluss aller damit
    zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Gelingt dem
    Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen Kaufpreises oder uns das
    Aushandeln eines niedrigeren Kaufpreises, so errechnet sich die
    vorgenannte Provision aus dem letzten uns bekannten ausgehandelten
    Kaufpreis.
    12. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn zumindest ein
    dem selben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt
    und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt z.B.
    wenn anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als
    Untermietvertrag geschlossen wird. Dies gilt insbesondere für den Fall,
    dass mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von
    einem Jahr nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages
    weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen
    Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag stehen. Ein
    wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns
    hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen
    allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig
    sind.
    13. Ein Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss anstatt
    durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten
    oder nahe Verwandte oder solche natürlichen oder juristischen Personen
    erfolgt, die zu ihm in einem gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder
    wirtschaftlich nahen Verhältnis stehen.
    14. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die
    volle Provision sofort fällig.
    15. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der
    Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach
    Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Eine Übereinstimmung von Angebots-
    und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
    16. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner
    entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
    17. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber (mit
    Ausnahme grob fahrlässigen Handelns) ausgeschlossen. Da wir uns bei
    allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, übernehmen
    wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Es wird keine
    Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf durch uns übernommen.
    Die Angebote sind freibleibend.
    18. Gerichtsstand ist Worms a. Rhein. Dies gilt auch dann, wenn der
    Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
    nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
    Deutschland verlegt, soweit gesetzlich keine abweichende Regelung
    besteht.
    19. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche
    Bestätigung der Firma Fairpreis Immobilien, 67549 Worms Gültigkeit.
    20. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig
    sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
    berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam
    ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung
    soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
    wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und
    im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
    von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen.
    Eine Mustererklärung können Sie
    hier herunterladen
    und direkt an uns
    senden: Email: kontaktXYZ (at) fairpreis-immobilien.de Bitte entfernen
    Sie XYZ hinter kontakt.
    Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften
    Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
    Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften
    Datenträger (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten
    an: Fairpreis Immobilien, Andreaegasse 1, 67549 Worms, Tel.01575-
    1871075, E-Mail: kontaktatfairpreis-immobilien.de
    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
    Leistungen zurück zugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für
    die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor
    Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen
    wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der
    Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht
    eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen,
    dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis
    zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten
    auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
    Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von
    Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
    beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit
    deren Empfang.
    Ende der Widerrufsbelehrung
    Worms, Ihr Team Fairpreis Immobilien
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    Herr Volker Hees
    Andreägasse 1
    67549 Worms
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