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FINALHOMES Deutschland
Widerrufsrecht & AGB
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Patrick Schulz – FINALHOMES Deutschland, Lindenstraße 24, 16945 Marienfließ mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Patrick Schulz, FINALHOMES Deutschland, Lindenstraße 24, 16945 Marienfließ
§ 1 Weitergabe an Dritte Alle Informationen, einschließlich jeglicher Objektnachweise von FINALHOMES Deutschland sind nur für den Kunden bestimmt. Die Weitergabe sämtlicher Objektnachweise und Objektinformationen an Dritte, ohne schriftliche Zustimmung von FINALHOMES Deutschland, wird ausdrücklich untersagt. Bei Verstoß gegen oben genannte Verpflichtung, ist der Kunde aufgefordert, umgehend seinen zuständigen Berater von FINALHOMES Deutschland in Kenntnis zu setzen. Schließt der Dritte, oder andere Personen, einen Hauptvertrag ab, so verpflichtet sich der Kunde, die zuvor vereinbarte Provision zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vollumfänglich zu entrichten.
§ 2 Datenschutz Die Weitergabe überlassener, objektbezogener Daten an Dritte durch FINALHOMES Deutschland ist nur zum Zwecke der Erfüllung des vereinbarten Auftrages gestattet. Jeder Mitarbeiter von FINALHOMES Deutschland unterliegt einer Schweigepflicht, die bei Dienstantritt unterzeichnet werden muss.
§ 3 Tätigkeitsbereich Es obliegt dem Berater von FINALHOMES Deutschland, sowohl für den Verkäufer, als auch den Käufer tätig zu werden. Einschränkungen sind nicht gestattet.
§ 4 Objektangaben FINALHOMES Deutschland weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Informationen, vom Objekteigentümer, oder dessen schriftlich bevollmächtigte Handelspersonen, ohne Gewähr übernommen werden. Die Richtigkeit der Angaben wird durch Mitarbeiter von FINALHOMES Deutschland nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, eine absolute Sicherheit ist jedoch in keinem Falle gegeben. Eine Endprüfung der angegebenen Eigentümerangaben ist Sache des Kaufinteressenten.
§ 5 Informationspflicht 5.1. Der Eigentümer des zu veräußernden Objektes verpflichtet sich, vor Abschluss des geplanten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bei FINALHOMES Deutschland zu erfragen, ob der Kunde (Käufer) durch Zuarbeit dessen Tätigkeit das genannte Objekt erwirbt.
5.2. Sowohl der Verkäufer, als auch FINALHOMES Deutschland verpflichten sich, sämtliche erforderliche Informationen einander mitzuteilen und schriftlich weiterzugeben.
5.3. Der Verkäufer bevollmächtigt FINALHOMES Deutschland und dessen Mitarbeiter der Einsichtnahme in das Grundbuch und in behördliche Akten (z.B. Bauakten). Er garantiert jegliche Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG – Verwalter, wie sie dem Verkäufer als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 6 Vermittlungsvergütung 6.1. FINALHOMES Deutschland und dessen Mitarbeiter haben bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht, etc.) Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung.
6.2. Jegliche schriftlich vereinbarte Vermittlungsvergütungen sind nach Vertragsabschluss in Form eines Rechtsgeschäftes innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug auf das Konto von FINALHOMES Deutschland zu überweisen. Alle vereinbarten Vermittlungsvergütungen sind ausschließlich an FINALHOMES Deutschland in 16945 Marienfließ zu entrichten. Überweisungen auf Privatkonten von Mitarbeitern von FINALHOMES Deutschland sind unzulässig.
6.3. Anspruch auf vereinbarte Vermittlungsvergütungen entstehen in jedem Fall, zum Beispiel auch dann, wenn ein anderes als das zuvor vereinbartes Rechtsgeschäft, beispielsweise Miete statt Kauf oder ähnliches, abgeschlossen wird, oder der durch FINALHOMES Deutschland vermittelte Käufer eine andere als die in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Liegenschaft (z.B. Wohnung statt Haus) zum Vertragsgegenstand macht.
6.4. Teilt der Interessent einem Dritten die ihm bekannt gegebene Möglichkeit mit und schließt dieser das Geschäft ab, haftet der Interessent für die schriftlich vereinbarte Vermittlungsvergütung, sofern der Dritte die Zahlung verweigert.
§ 7 Höhe der Vermittlungsvergütung 7.1. Die Höhe der Vermittlungsvergütung ist individuell schriftlich zu vereinbaren. Eine Bemessungsgrundlage bietet stets der tatsächlich erzielte Preis (Kauf-, Miet-, oder Pachtpreis) des Objektes.
7.2. Für zuvor nicht aufgezählte Rechtsgeschäfte gelten die regionalüblichen Provisionssätze.
7.3. FINALHOMES Deutschland behält sich das Recht vor, Vermittlungsvergütungen sowohl vom Verkäufer, als auch vom Käufer zu vereinbaren und zu beziehen.
§ 8 Rücktritt 8.1. . Geht der Eigentümer mit FINALHOMES Deutschland einen exklusiven Vermittlungsvertrag ein, so verzichtet er innerhalb der vereinbarten Frist darauf, Vermittlungsaktivitäten durch Dritte oder weitere Maklerunternehmen vorzunehmen. Schließt er dennoch entgegen dieser Abrede ein entsprechendes, auf das vereinbarte Objekt festgesetzte Rechtsgeschäft, so ist eine Entschädigung in Höhe der zuvor festgelegten Vermittlungsvergütung fällig.
Zieht der Eigentümer den mit FINALHOMES Deutschland geschlossenen Vermittlungsauftrag ohne Angabe wichtiger Gründe zurück, so verpflichtet er sich der Zahlung eines Kostenersatzes in Höhe der vereinbarten Vermittlungsvergütung.
8.2. Die Dauer eines Verkaufsauftrages bezieht sich auf die Festlegung des vereinbarten Vermittlungsvertrages.
§ 9 Widerruf Der Eigentümer verpflichtet sich, einen Widerruf des Vermittlungsauftrages, beziehungsweise die selbständige Verwertung der Liegenschaft (z.B. Verkauf, Vermietung etc.) unverzüglich FINALHOMES Deutschland mitzuteilen.