Nun ist es amtlich, die Mietpreisbremse sowie das Bestellerprinzip sind gestern am 01.10.2014 von der Bundesregierung beschlossen worden Die Mietpreisbremse soll dazu genutzt werden in stark nachgefragten Regionen die Mietpreise stabil zu halten und nicht zu stark ansteigen zu lassen. Hierbei hat jedes Bundesland die Möglichkeit selbst zu bestimmen für welche Städte innerhalb des Bundeslandes man eine solche Mietpreisbremse einführt. Entscheidet sich ein Bundesland dazu, so darf die Miete maximal um zehn Prozent von vergleichbaren Wohnungen in dem Gebiet abweichen. Dies gilt allerdings nicht für Neubauten, man möchte es sich nicht mit den Investoren verscherzen die neuen Wohnraum schaffen.
Für Immobilienmakler weniger erfreulich ist das sogenannte Bestellerprinzip, auch das wurde gestern beschlossen. Das Bestellerprinzip sieht vor, dass zukünftig nur noch der Eigentümer einer Immobilie den Immobilienmakler bezahlen soll und nicht mehr wie meist üblich der Mieter. Mieter dürfen nur noch zur Kasse gebeten werden, wenn ein Suchauftrag vorliegt. Allerdings stellt dies den Makler vor empfindliche Probleme, Immobilien im eigenen Bestand dürfen in dem Fall nicht angeboten werden. Folglich muss der Makler auf die Suche nach neuen Objekten gehen. Um sein Geschäft dennoch sinnvoll weiter betreiben zu können ohne alle Vermieter zu bekehren, bieten sich Softwarelösungen wie die Maklersoftware ilogu an. Dort ist es möglich, den eigenen Immobilienbestand zur gemeinsamen Vermarktung freizugeben. Andere Nutzer der Software können somit die Eckdaten der Immobilie einsehen und bei Bedarf Kontakt zum anderen Makler aufnehmen um ein Gemeinschaftsgeschäft daraus zu machen. So hat der Makler einen fremden Bestand der bei einem Suchauftrag genutzt werden könnte. Diese Art von Gemeinschaftsgeschäften wird es in Zukunft vermehrt geben. Ein Provision vom Mieter zu nehmen ohne einen Suchauftrag zu haben und ohne fremde Immobilien dazu genutzt zu haben wird mit einem Bußgeld belegt. Die neue Regelung wird in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Zwar haben Verbände bereits angekündigt eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, doch es darf bezweifelt werden, dass dort etwas passieren wird.