Bußgeld bei fehlenden Energiewerten in Anzeigen

  • 21.04.2015

    Bußgeld bei fehlenden Energiewerten in Anzeigen

  • energieausweisSchon seit gut einem Jahr sind Anbieter von Immobilien dazu verpflichtet die Energiewerte der jeweiligen Immobilie in den Angeboten anzugeben. Bislang war dies jedoch noch nicht mit einer Bußgeldzahlung verbunden wenn man sich nicht daran gehalten hat. Ab Mai ist damit jedoch Schluß, dann drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro bei Nichteinhaltung der Vorgaben. Zu den Pflichtangaben gehören demnach das Baujahr der Immobilie, der Energieträger für die Heizung, der Energiekennwert aus dem Energieausweis und um welche Art von Ausweis es sicht handelt (Bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert). Interessenten sollen so schneller abschätzen können wie energieeffizient die Immobilie ist und welche Sanierungsmaßnahmen eventuell durchgeführt werden müssen. Ist der Energieausweis nach dem ersten Mai 2014 ausgestellt, so muss zusätzlich die Effizienzklasse mit angegeben werden. Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Einem interessenten muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Auch ein Neubau muss einen Energieausweis erhalten, Ausnahmen gibt es in dem Fall nicht.

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