In einer Eigentümergemeinschaft kommt oft die Frage auf, wie hoch soll eigentlich die Instandhaltungsrücklage sein. Die Frage wird nicht nur unter den Eigentümer heiß diskutiert, sondern zuweilen auch vor Gericht ausgetragen. Grundsätzlich zieht man bei der Instandhaltungsrücklage die Werte aus dem sozialen Wohnungsbau zum Vergleich heran. Dies entschied das Amtsgericht Neustadt/Rübenberge im vergangenen Jahr. Bei einem konkreten Fall ging es darum die Rücklage von bisher 2,50 Euro pro Quadratmeter im Jahr auf 7,10 Euro pro Quadratmeter im Jahr ansteigen zu lassen. Die Mehrheit der Eigentümer weigerte sich die Anhebung zu akzeptieren und lehnte mit der Begründung ab, dass keine Reparaturen anstehen. Ein Eigentümer nahm dies so nicht hin und gab an, dass die bisherige Rücklagenkasse von 2.200 Euro nicht ausreichend sei. Vor Gericht bekam der Kläger Recht und die Rücklage wurde auf 7,10 Euro pro Quadratmeter im Jahr angehoben.
Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet eine ordnungsgemäße Verwaltung zu ermöglichen, die bisher gezahlte Rücklage sei somit alles andere als geeignet. Die Anhebung auf 7,10 Euro wurde vom Gericht bestätigt. Im sozialen Wohnungsbau stellt dies die Untergrenze bei der Rücklagenbildung dar. Ist ein Haus älter als 22 Jahre, so werden sogar 9 Euro pro Quadratmeter und Jahr empfohlen. Letztendlich kommt es aber auch immer darauf an, wieviel Gelder noch auf dem Rücklagenkonto vorhanden sind, sodass Anpassungen nach oben nicht zwingend erforderlich sind.