Laubentfernung ist Sache des Eigentümers

  • 30.09.2014

    Laubentfernung ist Sache des Eigentümers

  • BrandDer Herbst hat gerade begonnen, die Blätter fallen langsam aber sicher von den Bäumen. Und jedes Jahr wird darauf hingewiesen, dass Gehwege von Laub befreit werden müssen. Hauseigentümer sind für Gehwege vor dem eigenen Grundstück sowie dem Zugang auf das entsprechende Grundstück in der Verantwortung dies von Laub freizuhalten. Die Rutschgefahr durch Laub ist relativ hoch und durchaus im Winter mit Eis und Schnee zu vergleichen. Der Gesetzgeber nennt dies Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Die städtische Straßenreinigung kümmert sich ausschließlich um den öffentlichen Straßenraum. Grundstückseigentümer müssen das Laub jedoch entfernen nachdem es zusammengefegt wurde. Dadurch soll vermieden werden, dass Gullydeckel verstopfen. Am besten kompostiert man das Laub, sofern entsprechende Möglichkeiten bestehen. Vermieter können die Aufgabe natürlich an die Mieter weiterreichen, sind jedoch in der Pflicht entsprechend nachzuhalten ob die Wege tatsächlich geräumt wurden. Viele Gemeinden haben Satzungen in denen genau geregelt ist wie mit Laub umzugehen ist, im Zweifel immer vor Ort informieren um am Ende nicht einer Klage entgegen zu sehen falls sich jemand auf die Nase legt.

     

     

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