Mietpreisbremse

  • 14.02.2014

    Mietpreisbremse

  • Bundesjustizminister Heiko Maas will als einen ersten Schritt in Richtung "bezahlbares Wohnen" einige Neuerungen einführen, die den in einigen Großstädten teilweise absurd hohen und stets steigenden Mieten zumindest eine Bremse auferlegen sollen. Bei diesen Neuerungen handelt es sich um Maßnahmen, auf die sich CDU und SPD geeinigt haben. Neu ist dabei der Ansatz, den nun auch die CDU zeigt: Die anstehenden Maßnahmen werden auch von dieser Partei in Richtung einer Entlastung der Mieter gestützt, eine Einstellung, die zuvor nicht unbedingt zum Parteiprogramm gehörte.

    WohnungenInteressant ist hier eine Art Länderhoheit, die es für einzelne Gemeinden möglich machen soll, Bindungen einzuführen und damit der "Freiheit" des privaten Wohnungsmarkts einige Beschränkungen aufzuerlegen. Ein Bundesland soll also künftig selbst festlegen können, welche Städte mit besonderen Regularien bedacht werden sollen. Hierzu gehört in erster Linie eine Bremse, die bei Neuvermietungen angezogen werden soll. Der Maßstab soll in den betroffenen Städten bzw. Gemeinden die im Mietspiegel festgehaltene ortsübliche Miete sein, die bei einer Neuvermietung nicht um mehr als 10 % überstiegen werden darf. Bisher übliche "Phantasiemieten", wie sie in attraktiven Lagen in München oder Hamburg zu beobachten waren, sollen damit ausgeschlossen werden. Die Wohnungssuche soll also wieder in "normale" Bahnen gelenkt werden.

    Durch diese Bremse soll es zu einer Entspannung der teilweise katastrophalen Verhältnisse in den Ballungsgebieten kommen, und indirekt soll dabei auch die voran schreitende "Gentrifizierung" von Innenstadtlagen wenn auch nicht rückgängig gemacht werden, so doch zumindest etwas gemildert werden. Das heißt, dass auch Menschen mit mittlerem Einkommen weiterhin bzw, nun wieder verstärkt in Citylagen mit ihrem recht attraktiven Angebot zur Miete wohnen können und sich nicht in die Außenbezirke abdrängen lassen müssen. Die Schere, wie sie aktuell zu beobachten ist, die zwischen "reicher" City und "armen" Randlagen besteht, soll wieder ein wenig geschlossen werden.

    Ein weiterer, seit Jahren diskutierter Ansatz ist der einer Neuordnung der Maklergebühren, bzw. dessen, wer diese zu tragen hat. Bisher war es Usus, dass die Mieter in spe für die Leistung des Maklers voll aufkommen mussten. In Zukunft soll es so geregelt sein, dass derjenige, der den Makler beauftragt (und dies kann sowohl der Vermieter als auch ein zukünftiger Mieter sein) die Gebühren für den Makler tragen soll. Diese in einigen Fällen mehrere Tausend Euro umfassende Gebühr stellt aktuell durchaus einen Hemmschuh für Mieter, die sich mit Umzugsplänen tragen, dar. In dieser Hinsicht soll also auch eine klare, Mieter freundliche Neuregelung bereit gestellt werden. Man darf gespannt sein, wie sich die Maßnahmen in der Praxis umsetzen lassen, aber sie stellen auf jeden Fall einen ersten Schritt in eine etwas entspanntere Richtung dar.

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