Sondernutzungsrecht nur durch Grundbucheintragung sicher!

  • 08.10.2014

    Sondernutzungsrecht nur durch Grundbucheintragung sicher!

  • BrandIn Vielen Häusern gibt es Sondernutzungsrechte, beispielsweise bei der Nutzung von Kellerräumen oder dem Dachboden. Doch vorsicht, wenn das Sondernutzungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist, so besteht auch kein Anspruch darauf. In einem aktuellen Fall, hat in einem Mehrfamilienhaus ein neuer Wohnungseigentümer einen Kellerraum nutzen wollen. Der aktuelle Nutzer des Kellerraums verweigerte dies mit der Begründung, dass ihm ein Sondernutzungsrecht zustehe. Dies ist vor etlichen Jahren in einer Eigentümerversammlung beschlossen worden. Der neue Eigentümer klagte auf den Zugang zum Kellerraum und bekam Recht. Eigentümerbeschlüsse sind nicht rechtskräftig sofern es im Grundbuch keine Eintragung dazu gibt. Eigentümer sind nicht befugt so etwas autonom zu regeln damit es dauerhaft Bestand hat. Dies mag funktionieren solange alle Parteien die es unterzeichnet haben noch im Haus wohnen, doch sobald ein neuer Eigentümer mit dabei ist, wird die Abmachung hinfällig.

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