Vom Winterdienst befreien lassen

  • 29.12.2014

    Vom Winterdienst befreien lassen

  • winterdienstDer Winter ist nun auch endgültig in Deutschland angekommen. Der Schnee liegt und der Winterdienst der einzelnen Häuser beginnt. In einem Mehrfamilienhaus wird normalerweise der Reihe nach der Dienst durchgeführt. Doch was ist mit Mietern die auf Grund ihres Alters oder Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind den Winterdienst durchzuführen. Bisher war es so, dass man dann selbst für Ersatz sorgen musste. Bei einer guten Hausgemeinschaft übernimmt dies dann einfach der Nachbar, doch es gibt auch Fälle in denen es komplizierter wird. Das Landgericht in Köln hat nun entschieden, dass sich ein Mieter von der Winterdienst Pflicht befreien lassen kann. Dies wird in der Hausordnung so festgehalten und ist dann auch wirksam. Ein Vermieter muss auf die gesundheitliche und körperliche Unversehrtheit des Mieters Rücksicht nehmen, so das Gericht. In der Regel entsteht dem Vermieter kein Nachteil, dieser kann ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen. Auch das muss dann in der Hausordnung so festgehalten werden.

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