Mietpreisbremse ist verfassungswidrig

  • 28.11.2014

    Mietpreisbremse ist verfassungswidrig

  • MietpreisbremseDie Mietpreisbremse ist ein ganz heißes Thema in der Immobilienwirtschaft. Der Eigentümerverband Haus & Grund gab bereits vor geraumer Zeit bekannt, dass man erheblich Bedenken hat was die Verfassung angeht. Unterstützt wird dies nun auch von drei Rechtsprofessoren der Humboldt Universität Berlin. Die Mietpreisbremse verletzt das Eigentumsrecht der Immobilieneigentümer. Darüber hinaus ist auch die Vertragsfreiheit der Mieter und Vermieter erheblich eingeschränkt. Eine Wohnungsknappheit kann man mit der Mietpreisbremse nicht bekämpfen. Wohnungssuchende mit guten finanziellen Mitteln werden durch die Mietpreisbremse bevorzugt, für sie ist es leichter eine Wohnung zu besseren Konditionen zu mieten. Begehrte Stadtteile werden somit noch begehrter, da sich noch mehr Leute die Wohnungen leisten können. Bekommen werden diese Wohnungen jedoch nur Mieter die finanziell ohnehin besser gestellt sind. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit eines Mehrfamilienhauses durch die Mietpreisbremse nicht mehr gegeben. Vermieter ziehen sich vermehrt vom Markt zurück und investieren lieber in gewinnbringendere Dinge. Die Bundesregierung wurde aufgefordert die Mietpreisbremse unverzüglich zu stoppen.

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