Seit dem ersten Juni ist die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip aktiv. Der Eigentümerverband Haus & Grund hat nun mit sofortiger Wirkung die Stoppung der Mietpreisbremse verlangt. Der Grund dafür ist denkbar einfach, dass Amtsgericht Charlottenburg hat dem Berliner Mietspiegel die Wissenschaftlichkeit abgesprochen. Dieser könne nun nicht zur Bestimmung von Vergleichsmieten vor Ort genutzt werden. Die Preise laut Mietspiegel sind viel zu gering und entsprechen nicht der Realität.
Haus & Grund rechnet damit, dass dies nicht nur in Berlin der Fall sein wird, sondern auch in etlichen anderen Städten. Ohne richtige Mietspiegel sind Mieter und Vermieter nicht in der Lage eine ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen. Eine Obergrenze der Mieten sei also nicht durchsetzbar. Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In den meisten Städten müsste man sich am Mietspiegel orientieren was nun keinen Sinn mehr macht. Haus & Grund gibt der Politik die Schuld an den falschen Werten im Mietspiegel, schließlich habe man die Zahlen beeinflusst und somit den Mietmarkt nicht korrekt dargestellt. Sollte die Mietpreisbremse in Zukunft Bestand haben, so müssen neue Mietspiegel her die nicht manipuliert wurden und tatsächlich der Realität entsprechen. Solange dies jedoch nicht umgesetzt wird, soll die Mietpreisbremse laut Verband gestoppt werden.
Auf das Bestellerprinzip ist Haus & Grund nicht eingegangen. Da die beiden Maßnahmen auch unabhängig voneinander zu beurteilen sind wird sich zumindest kurzfristig nichts neues ergeben bis die ersten Verfahren durch sind. Einige Immobilienmakler reagierten auf das Bestellerprinzip mit Preisnachlässen für Eigentüme, andere hingegen verabschieden sich komplett aus dem Vermietungsgeschäft.